Medizinisches

RSV Schutzimpfung läuft an ab Oktober 2024!

Aktualisiert 02 12 2024: Die Schutzstoffgabe („-impfung“) (Beyfortus) gegen das RSV Virus, welches besonders bei jungen Säuglingen maßgeblich für Winterinfekte von Oktober bis März mit starker Luftwegbeeinträchtigung und stationärer Behandlungspflicht verantwortlich ist, kommt. Dies ist nun mehr nicht nur wie bisher nur für die stark gefährdete Gruppe der Frühgeborenen – sondern für alle innerhalb einer RSV Saison auf die Welt kommenden Neugeborenen PLUS die von davor von April bis September geborenen Säuglinge vor ihrer dann ersten (!) erlebten RSV Saison vorgesehen. Das ist auch sinnvoll, weil es wegen der Schwere der Krankheitsausprägung bei diesen kleinen Säuglingen von der STIKO als am Vordringlichsten gesehen wird. Der Schutzstoff mit der notwendigen 100mcg Dosis für Kinder ab 5 kg steht noch nicht ausreichend zur Verfügung und wir sind mit der Umsetzung der kurzfristig angesetzten Schutzmöglichkeit ausgelastet. Die RSV Saison hat 2024/25 noch nicht begonnen. Mit zunehmender Lieferfähigkeit des Schutzstoffes finden wir es gegenwärtig auch noch sinnvoll Kinder, welche die RSV Saison 2023/2024 bis Kalendarwoche 10 2024 nicht mitgemacht haben -also bis Geburtsdatum nach dem 15.2.2024- mit Beyfortus zu behandeln. Es handelt sich hier um eine passive Schutzstoffgabe, d.h. es wird ein fertiger Antikörper einmalig gegeben, die Schutzwirkung setzt sofort ein – letztlich wie bei einer Wundverletzung ohne bestehenden Wundstarrkrampfschutz. Die Verträglichkeit ist somit ausgezeichnet.Die rechtlichen Regelungen und die Kostenübernahmebestätigung mit den Kassen sowie die Lieferfähigkeiten sind kompliziert. Wir setzen das dennoch mit vereinten Kräften um. Wenn die o.g. Kriterien auf Ihr Kind zutreffen melden Sie sich unter dem Stichwort RSV Impfung per email bei uns. Anbei ist ein Infoblatt unten zu Ihrer ausführlichen Vorinformation angefügt!

Nun zur eigentlichen Durchführung! Der Ablauf der RSV Schutzstoff Gabe (Handelsname Beyfortus) geht organisatorisch so…und zur Zeit nur so, weil die offiziellen Vorgaben unpraktisch sind und die große Zahl der in Frage kommenden Babys sonst nicht bewältigt werden kann:

1.        Sie lesen die unten aufgeführte Patienteninformation sorgfältig durch.

2.        Sie kommen MIT Versicherungsnachweis (Karte) während der Sprechstunde vorbei und bekommen ein schriftliches Rezept über das Medikament und einen festen Termin.

3.        Mit dem Rezept gehen Sie zur Apotheke zum Vormerken, noch nicht zum Abholen! Das Medikament selbst holen Sie erst am Tag des Impftermins bei uns an der Apotheke frisch ab und kommen dann direkt pünktlich zu uns (Am Besten fragen Sie 2 Tage vorher beim Apotheker nach, ob das Beyfortus in der verordneten Dosis auch wirklich angekommen ist.). Bitte halten Sie unbedingt den Termin bei uns und planen Sie den Abholweg zur Apotheke vorher mit ein!

4.        Weil es eine Passivgabe des Medikaments ist, wird Ihr Kind nicht vorher untersucht, sondern die Gabe erfolgt direkt. Der Ablauf ist hier wie immer sicher freundlich, aber straff organisiert um die Aufgabe von uns allen gemeinsam zu bewältigen.

https://kinderarzt-hennen.de/wp-content/uploads/2024/09/rsv_beyfortus-aufklaert-blatt.pdf

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