Organisatorisches

Krankschreibungen zur Kinderversorgung

Ab dem 18. Dezember gilt die Regelung Kinder Pflegebescheinigungen telefonisch zu bekommen: dies sind die Voraussetzungen: 

1.: Kind und Familie sind unserer Praxis bekannt, keine Vertretungen.

2.: Über die Möglichkeit der telefonischen Bescheinigung muss dann die Praxis entscheiden.

3.: Krankheitszustände, die am Telefon nicht eindeutig als geringfügiger identifiziert werden können und nicht mit kurzer Beratung geklärt sind, müssen in der Praxis vorgestellt werden..

4.: Die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der notwendigenKinderbetreuung ist bundesweit nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium , die generelle Entschuldigungfähigkeit der Eltern für ihr Kind für die Schulen im Landesschulgesetz Paragraph 42 geregelt. Damit kann die Schule keine Vorstellung beim Arzt verlangen, es sei denn, sie bescheinigt den Familien eine aus der Vorgeschichte bestehende Unglaubhafthaftigkeit. Daher lehnen wir Vorstellungen aus diesem Grund, die genau wieder nicht unsere Praxis entlasten, und Entschuldigungen in dieser Hinsicht auf Verlangen der Schulen ab.

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