Dies und Das

Schulentschuldigungen

Bei der grenzwertigen Belastung für die Familien, aber auch für die Praxen möchten wir Sie informieren, dass wir keine Vorstellungen von Patienten annehmen, die bei minderen Infektausprägungen eine Entschuldigung für die Schulen für den letzten Tag vor den Ferien beibringen sollen und werden auch keine solchen Bescheinigungen ausstellen. Dies ist auch laut Schreiben der Bezirksregierung und des Schulministeriums so geregelt. „Schulentschuldigungen“ vom Arzt sind nur bei tatsächlich überlangen Fehlzeiten oder bei Ihnen gegenüber als unglaubhaft benannten Fehlzeiten notwendig. Irgendwelche anderen Beschlüsse von Schulkonferenzen dazu spielen für den Kassenarzt keine Rolle. Es gelten die Regelungen nach Landesschulgesetz §43 Abs.2. Bescheinigungen sind daher leider kostenpflichtig. Bitte bringen Sie das in Schulpflegschaftssitzungen mit ein.

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